Handballcamp 2012

handballcamp_logo_2012_webANMELDUNG HANDBALLCAMP 2012
 
29.07.2012 - 04.08.2012

BSFZ Südstadt

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handballcamp_logo_2012_webLeistungspaket:

  • 7 Tage / 6 Nächte
  • Vollpension von Sonntag abend bis Samstag Mittag (jeweils 3 Essen)
  • Getränke während des Trainings und bei den Mahlzeiten
  • Unterbringung im Internat des LSZ Südstadt in 2 oder 3-Bettzimmern, DU,  WC, Bettwäsche vorhanden
  • täglich 3 Trainings- und Koordinationseinheiten + Matchpraxis
  • 1 Camp T-Shirt
  • Betreuung während der ganzen Zeit durch Nachwuchsspielerinnen von HYPO NÖ
  • Nutzung aller Sportanlagen des LSZ, u.a. des Schwimmbades und der Outdooranlagen.

 Mitbringen:

  • •  Gute Laune und körperliche Fitness
  • •  "Normale" Kleidung, Sportkleidung für das Training
  • •  Hallensportschuhe, Handball
  • •  Regenjacke, Sportschuhe für draußen, Badeanzug
  • •  Duschsachen, Handtücher

 Verboten sind:

  • •  Rauchen, Alkohol und Doping

 Brauchst du nicht:

  • • Gameboy, Soundmachine, Wertsachen, Schmuck, größere Geldbeträge

Preis:

  • € 315,-

 

Stornobedingungen und Haftung:

Im Falle eines Rücktritts werden folgende Stornogebühren verrechnet: Bis 30 Tage vor Leistungsbeginn 25% bis 4 Tage vor Leistungsbeginn 75%, anschließend 100%. Der Rücktritt muß schriftlich bekannt gegeben werden. Nicht oder nur zum Teil wahrgenommene Leistungen (auch durch Krankheit) können nicht nachgeholt oder erstattet werden. Andere Personen können Leistungen ersatzweise übernehmen.

Die Teilnahme an den Camps erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet für keinerlei Schäden oder Verletzungen, die die Kursteilnehmerin während oder außerhalb des Kurses, auf dem Gelände, in ihrem Vermögen oder an ihrem Körper erleidet. Der Veranstalter empfiehlt, keine Gegestände besonderen Werts mitzunehmen. Er haftet nicht für Gegenstände, die im Rahmen des Camps verloren, abhanden oder gestohlen werden. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmerinnen wegen eines Vergehens gegen Verhaltensregeln abzumahnen und bei fortgesetzter Widersetzlichkeit, mutwilliger Sachbeschädigung, u.ä. vom Kurs auszuschließen bzw. nach Hause zu schicken. Der Teilnehmer ist vom Erziehungsberechtigten oder einer nominierten Person vom Kursort abzuholen oder tritt die Heimreise auf Verantwortung des Erziehungsberechtigten selbständig an. Alle dadurch enstandenen Kosten gehen zu Lasten des Erziehungsbrechtigten.

 

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